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  #1
Alt 03.11.2010, 07:27
Hundeforum Fan
 
Benutzerbild von Else
 
Registriert seit: 03.11.2010
Beiträge im Hundeforum: 12
Vermieter hat was gegen Hund / Hundehaltung

Ich habe mal eine Frage: Wenn der Vermieter einer Mietwohnung etwas gehen Hunde und Katzen hat - die Haustierhaltung also untersagt - , kann man noch irgendwas machen um doch einen Hund zu halten? Und was ist wenn ein Hund zu Gast ist, darf er bis zu zwei Monaten bleiben ? Gilt das als Hundehaltung? Kann der Vermieter was dagegen sagen?

(Bei der Frage gehts nicht um mich. Ich habe meinen Vermieter VOR der Anschaffung des Hundes gefragt!)
Else ist offline  
  #2
Alt 04.11.2010, 12:25
Hundeforum Fan
 
Benutzerbild von Doginator
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: KA
Beiträge im Hundeforum: 47
Hallo nochmal,
Nein!
Hunde sind generell dem Vermieter an zu zeigen, zum einem.
Zum anderem kann er Bestimmen ob er in seinem Eigentum Hunde duldet oder nicht.
Und diese Haltung hatte auch die höchste Zivilkammer am (glaube) Bundesgerichtshof!
Wenn ich mich nicht irre hatte das Gericht dies damit begründet, dass der Schutz des Eigentum vorrangig vor dem Mieter seinen Interessen.
(Nicht darauf festnageln, dies Urteil ist schon einige Jahre alt.)

Ich hoffe dies war hilfreich
Lg dogynator
Doginator ist offline  
  #3
Alt 06.11.2010, 08:01
Hundeforum Fan
 
Benutzerbild von Else
 
Registriert seit: 03.11.2010
Beiträge im Hundeforum: 12
Und das gilt dann auch für Gasthunde?
Else ist offline  
  #4
Alt 06.11.2010, 08:59
Hundeforum Fan
 
Benutzerbild von Doginator
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: KA
Beiträge im Hundeforum: 47
Hallo Else,
wie bekannt ist gibt’s in Deutschland zu jeder Regelung ausnahmen, diese greift dann bei sogenannten Gasthunden/Pensionshunden.
Diese Art der Pflege ist leider Zeitlich begrenzt auf maximal sechs Monate.
Es soll Vermieter geben die selbst diese Unterbringung missbilligen!
Kleiner Nachtrag: Katzen und andere „Kleintiere“ sind von der Regellung ausgeschlossen..
Es sei denn (jetzt wieder eine Ausnahme; nur bei Katzen und gefährliches Getier*) Der Vermieter will dies partout nicht und fixiert dies auch im Mietvertrag.
Zusammengefasst heißt dies: *Hunde und gefährliche Reptilien sind auf jeden Fall genehmigungspflichtig!
Ergo: Immer vorher mit dem Vermieter gut stellen, dann kann darüber in ruhe diskutiert werden!

Lg dogy
P.S.: Dies ist nicht als Rechtsberatung aufzufassen da die Rechtsberatung allein dem Fachrechtsanwälten vorbehalten ist! Eine Privat Person darf keine Rechtsberatung durchführen, die keinen Titel inne hat!
Doginator ist offline  
  #5
Alt 06.11.2010, 19:29
Hundeforum Fan
 
Benutzerbild von Arwen
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge im Hundeforum: 2.164
Ich würde nie das Risiko eingehen, einen Hund, trotz Verbot des Vermieters, anzuschaffen.
Kündigt der Vermieter die Wohnung und man findet nicht so schnell eine andere Wohnung, in die man mit Hund ziehen darf, hat man eine Menge Probleme.
Im schlimmsten Fall landet der Hund im Tierheim.
Also immer vorher die Genehmigung des Vermieters einholen oder von vornherein nach einer Wohnung suchen, wo die Haltung von Tieren erlaubt ist.
So kann man das Leben mit seinen geliebten Vierbeiner(n) genießen.
Arwen ist offline  
  #6
Alt 20.01.2011, 08:29
Hundeforum Fan
 
Benutzerbild von CrazyChicken
 
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Hessen
Beiträge im Hundeforum: 24
Eigentlich wollte ich hier einen nützlichen Link posten, aber der wird als PHP-Code ausgegeben und der Editor scheint keine Möglichkeit zu bieten, URL´s zu setzen.

Geändert von CrazyChicken (20.01.2011 um 08:39 Uhr).
CrazyChicken ist offline  
  #7
Alt 21.01.2011, 20:53
Hundeforum Fan
 
Benutzerbild von CrazyChicken
 
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Hessen
Beiträge im Hundeforum: 24
Ooookay, also : ein generelles Tierhaltungsverbot ist ungültig. Kleintiere dürfen immer gehalten werden, wobei noch strittig ist, ob Katzen dazu gehören.

Hunde : gibt es bereits andere Hunde in dem Haus, kann der Vermieter einer Partei nicht die Anschaffung eines solchen Vierbeiners verbieten. Hält ein Mieter mit Kenntnis des Vermieters schon länger einen Hund, ohne dass der Vermieter dem schriftlich widersprochen und es untersagt hätte, gilt auch das als gebilligt.
Von all diesen Regeln bilden Listenhunde eine Ausnahme !
Nichts desto trotz sollte man ohne Zustimmung des Vermieters keinen Hund aufnehmen. Selbst, wenn man das Recht auf seiner Seite hat sollte man sich und der Lakritznase den Stress von Querelen ersparen, die erfahrungsgemäß sehr unschön ausufern können.
CrazyChicken ist offline  
 

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