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Ooookay, also : ein generelles Tierhaltungsverbot ist ungültig. Kleintiere dürfen immer gehalten werden, wobei noch strittig ist, ob Katzen dazu gehören.
Hunde : gibt es bereits andere Hunde in dem Haus, kann der Vermieter einer Partei nicht die Anschaffung eines solchen Vierbeiners verbieten. Hält ein Mieter mit Kenntnis des Vermieters schon länger einen Hund, ohne dass der Vermieter dem schriftlich widersprochen und es untersagt hätte, gilt auch das als gebilligt.
Von all diesen Regeln bilden Listenhunde eine Ausnahme !
Nichts desto trotz sollte man ohne Zustimmung des Vermieters keinen Hund aufnehmen. Selbst, wenn man das Recht auf seiner Seite hat sollte man sich und der Lakritznase den Stress von Querelen ersparen, die erfahrungsgemäß sehr unschön ausufern können.
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