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  #1
Alt 31.01.2010, 13:01
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Registriert seit: 19.05.2009
Beiträge im Hundeforum: 135
Hunde in Schleswig-Holstein haben keine Rechte

Binnen weniger eines Jahres wurde der zweite Hund von der Polizei von Schleswig-Holstein getötet.



Quelle: Hamburger Morgenpost




Beide Berichte sind hier nachzulesen:

[URL="http://www.boards-united.com/klatsch-und-tratsch/342589-polizei-ueberfaehrt-absichtlich-hund-und-frauchen-soll.html"]Polizei überfährt absichtlich Hund und Frauchen soll zahlen - Boards-United[/URL]

[URL="http://www.boards-united.com/tierforum/340835-entlaufener-streunender-hund-in-elmshorn-erschossen.html"]Entlaufener streunender Hund in Elmshorn erschossen - Boards-United[/URL]

Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt hier im dritten Abschnitt:

Zitat:
Töten von Tieren

§ 4


(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.


Inwiefern das in diesem neuen Fall Anwendung finden kann, vermag nur ein Jurist verbindlich zu sagen. Doch eben ein solcher muss endlich angerufen werden, um die Rechtslage dauerhaft klären zu können.

Für den juristischen Laien und Tierliebhaber ist der aktuelle Umgang mit unseren Hunden ein regelrechter Graus! Wir müssen uns dagegen zur Wehr setzen und dürfen einen weiteren Fall nicht dulden!
Dr.House ist offline  
  #2
Alt 20.02.2011, 21:06
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Beiträge im Hundeforum: n/a
Und schon wieder ein Hund erschossen! - Nicht nur S.-H.

Und schon wieder :

Zitat:
17. Februar 2011
Pressemitteilung
Hund von Polizei erschossen - greifen Beamte vorschnell zur Waffe?
Am Freitag wurde auf einen Feld bei Ludwigsburg ein Hund von einem Polizisten getötet. Der Beamte schoss offensichtlich mehrfach aus dem fahrenden Wagen auf das Tier und verletzte es schwer. Mitarbeiter des örtlichen Tierheims wurden Zeugen der tödlichen Treibjagd. Der Landestierschutzverband setzt auf Betäubungsgewehre und fordert bessere Qualifikation bei Polizisten im Einsatz mit Tieren.
Frei herumlaufende Tiere sind in Baden-Württemberg keine Seltenheit. Verkehrsmeldungen warnen fast stündlich vor „Gefahr durch und für Tiere“ - Wildtiere, sowie entlaufene Nutztiere oder Haustiere geben dazu jeweils Anlass. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Tierschützern oder Tierhaltern gelingt es in der Regel, die meisten Nutz- und Haustiere wieder einzufangen und ihren Besitzern zurückzugeben, zumindest bei Hunden ist die Erfolgsquote hoch.
Der kniehohe und schon etwas ältere Mischlingsrüde Fiodor hatte dieses Glück am vergangenen Freitag jedoch nicht. Seinen neuen Besitzern davongelaufen, völlig ortsunkundig und schon länger unterwegs, wurde er hungrig und erschöpft auf einen Feld ca. 2 km entfernt der A 81 gesichtet. Polizisten in Uniform und drei Helfer des örtlichen Tierschutzvereins sicherten das Terrain und versuchten ihn einzufangen, als nach Zeugenaussagen ein weiterer Beamte der Polizeidiensthundestaffel die Sache selbst in die Hand nahm und auf den Hund schoss. Im Auto verfolgte er den offensichtlich verletzten Hund und gab aus dem fahrenden Wagen weitere Schüsse auf das flüchtende Tier ab. Bei dem Tier angekommen, setzte er Fiodors Qualen dann mit dem vierten Schuss ein Ende. Die Tierheimmitarbeiter, die bereitstanden, den verletzten Hund einzufangen, waren schockiert.
Auch der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Herbert Lawo verurteilt die ihm geschilderte Vorgehensweise auf’s Schärfste. „Der Schusswaffengebrauch war in der beschriebenen Situation völlig unangemessen, denn durch den Hund bestand keine direkte Gefahr für Verkehrsteilnehmer. Zudem waren im Umgang mit Hunden erfahrene Tierheimmitarbeiter vor Ort, um das vermutlich bereits ermüdete und erschöpfte Tier einzufangen. Selbst wenn ihnen das nicht gelungen wäre, hätte man genügend Zeit gehabt, einen Tierarzt mit einem Betäubungsgewehr hinzuzuziehen, so wie es anscheinend am Dienstag in einem ähnlichen Fall im benachbarten Erdmannhausen problemlos funktioniert hat. Selbstverständlich hat die Bevölkerung ein Recht darauf, dass diese Aktion, die an schlechte Wildwest-Manier erinnert, behördenintern aufgeklärt wird und Konsequenzen hat.“
Autobahnpolizei, Berufsfeuerwehr und ländliche Polizeidienststellen sollten nach Lawos Ansicht zur sicheren und maßvollen Gefahrenabwehr auf Verkehrsstrecken obligatorisch mit Betäubungsgewehren ausgerüstet werden. Schließlich führen nicht nur Haustiere, sondern auch Wildtiere oder ausgebrochene Kühe, Rinder, Schafe, Pferde und andere Tiere aus der Weidehaltung ständig zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Der schnelle Griff zur Waffe, um das jeweilige Tier zu töten, ist nicht akzeptabel, zumal es oft - wie auch im Ludwigsburger Fall - mehrerer Versuche bedarf, verbunden mit grausamem Leiden, bis das Tier tödlich getroffen ist. Erst Anfang Februar wurde bspw. ein Merinoschaf bei Eppingen von Polizeibeamten erschossen, weil es an der Bundesstraße 293 und der Bahnlinie Eppingen-Richen entlang lief und angeblich nicht eingefangen werden konnte.
Wäre die Polizei in solchen Situationen mit Betäubungsgewehren ausgerüstet und würde über entsprechend sachkundiges Personal verfügen oder mit entsprechend erfahrenen Tierärzten zusammenarbeiten, könnte schnell und vor allem angemessen reagiert werden - zum Schutze von Mensch und Tier.
„Der Gebrauch von tötenden Schusswaffen gegen herumirrende Tiere kann auch eine Gefahr für alle beteiligten Personen heraufbeschwören. Angeschossene und Verfolgungsjagden ausgelieferte Tiere reagieren panisch. Dies kann zu einer Eskalation der Situation führen. Zum Schutze aller sollten endlich intelligentere und gesellschaftlich akzeptierte Mittel zum Einsatz kommen. Dazu gehören für solche Fälle auch Betäubungsgewehre,“ appelliert Lawo an die zuständigen Behörden.
Zitat:
Drei Mitarbeiter des Tierheims sind Zeugen der Hinrichtung des kleinen, verängstigten Hundes

Die ersten Schüsse werden auf den sich auf einem Feld befindenden Hund abgegeben. Der Schütze ist zu diesem Zeitpunkt ca. 30 m entfernt auf einem Feldweg, stehend neben seinem Auto. Der Hund befindet sich etwa 2 km entfernt von der Autobahn. Der Hund zuckt zusammen und wechselt dann die Richtung. Sowohl Marina als auch Saskia können klar erkennen, dass der Hund sichtlich langsam wird, beiden ist klar, dass das Tier getroffen worden ist. Aus dem uns vorliegenden Obduktionsbericht ist ersichtlich, dass der Hund einen Treffer am Bauch erhalten hat. Es sind zu dem Zeitpunkt noch keine inneren Organe verletzt; der Hund hätte noch eine sehr gute Chance gehabt, nach einer Operation zu überleben. Er war jetzt so langsam, dass es für unsere Mitarbeiter ein Leichtes gewesen wäre, ihn einzufangen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt konnte niemand mehr behaupten, der Hund würde eine Gefahr für andere darstellen.

Was nun passiert, werden unsere Mitarbeiter wohl nie mehr vergessen. Der Schütze in dem Privatfahrzeug gibt Vollgas und rast dem Hund, der leider auf einen Feldweg gelaufen ist, hinterher. Unser Mitarbeiter Sven Andersen, der ebenfalls im Auto in die Richtung unterwegs ist, und dem die Polizisten in den Dienstfahrzeugen gesagt haben, wo der Hund zu finden sei (für uns deshalb klar, dass sie ebenfalls nicht wussten, dass S. die Absicht hatte, das Tier zu erschiessen. Seit wann schickt die Polizei Menschen ins Schussfeld...?) merkt jetzt, was der Schütze vorhat und verfolgt ihn mit dem Auto, weil er hofft, ihn noch stoppen und zur Vernunft bringen zu können.
S. holt den mittlerweile sichtlich schwächer werdenden, am Wegrand laufenden Hund ein und gibt, direkt neben ihm fahrend, aus einer Distanz von maximal 2 m zwei Schüsse seitlich auf ihn ab, die laut Obduktionsbericht das Lungenparenchym und das Mediastinum hochgradig zerstören. Der Hund hat jetzt keine Chance mehr!
Sven, der jetzt kurz hinter S. fährt, muss hilflos mit ansehen, wie das wehrlose, schwerstverletzte Tier zusammenbricht. S. steigt aus seinem Fahrzeug, Sven ebenfalls, es gibt ein sehr heftiges Wortgefecht, Sven fühlt sich bedroht, weil S. immer noch die Waffe in der Hand hält und der Meinung ist, der Lauf sei im Eifer des Gefechts mehrmals auf ihn gerichtet gewesen.

Zu diesem Zeitpunkt lebt der kleine Hund immer noch, er zuckt im Todeskampf, röchelt und seine Augen quellen weit hervor. Sven brüllt S. an:" Der Hund lebt noch, siehst du das nicht?" Erst dann setzt S. den letzten Schuss, der dem Hund, wie aus dem Obduktionsbericht ersichtlich, die Schädeldecke durchschlägt und zwei Halswirbel bricht. Mittlerweile treffen Saskia und Marina am Tatort ein. Saskia bricht weinend zusammen und wirft dem Schützen vor, dass kein anderer Polizist die Absicht gehabt hätte, zu schiessen, so wie ihr versichert worden ist. Sofort fragt S. wütend seine mittlerweile eingetroffenen Kollegen, wer dies behauptet hätte. Sven ruft mich an, ich bitte ihn, den Namen des Schützen zu erfragen und Fotos von dem toten Tier zu machen.

S. nennt trotz Aufforderung seinen Namen nicht, wird aber von Saskia erkannt, weil sie mehrmals bei den Verhaltensüberprüfungen der sogenannten Kampfhunde dabei war, die das Veterinäramt Ludwigsburg im Beisein von S. durchgeführt hat. Saskia, die ein Fotohandy dabei hat, fotografiert den toten Hund von allen Seiten.
S. verhindert, dass die Tierheimmitarbeiter den toten Hund in die Hände bekommen, sagt aber, dass das Tier zum Veterinäramt Ludwigsburg gebracht wird.

Die Besitzerin des Hundes holt das tote Tier am Montagmorgen dort ab, um es kremieren zu lassen. Auf meine Bitte hin überlässt sie uns den Tierkörper vorläufig, so dass die Obduktion gemacht werden kann. Anschliessend wird das Tier von einer Bestattungsfirma abgeholt.






Quelle:
tierheim-lb.de/StartThemen/02-11-fiodor.htm
 
 

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