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Alt 28.05.2011, 16:53
Ky!
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Registriert seit: 24.04.2009
Ort: Elmshorn
Beiträge im Hundeforum: 417
Neufassung Hundegesetz Niedersachsen 2011

Niedersachsen hat ein neues Hundegestz verabschiedet, welches am ersten Juli 2011 in Kraft treten wird.

Wesentliche Neuerungen des Hundegesetz:
- Jeder Hundehalter muss nun einen Sachkundenachweis haben. Dafür haben die Halter zwei Jahre Zeit, Stichtag ist also der erste Juli 2013. Hundehalter, die nachweislich innerhalb der letzten Dekade vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Kreise wie Veterinäre, Polizisten mit Diensthunden oder Halter für Blindenführhund .

- Jeder Hundehalter muss nun in Niedersachsen eine Haftpflichtversicherung haben. Dies gilt für alle Hunde ab einem halben Jahr.

- Jeder Hund ab einem halben Jahr muss gechippt sein.

Sowohl für das Chippen, als auch für die Hundehaftpflicht gelten keine Übergangsregelungen. Dies muss schnellstmöglich erledigt werden.
In 2 Jahren wird es in Niedersachsen ein zentrales Register geben, wo Angaben zum Hundehalter und zum Hund gespeichert werden.
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