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  #1
Alt 24.08.2008, 21:24
kilometerfresser
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Hundehaltungsgesetz

Weiß jemand wie die neueste Gesetzgebung bei Hundehaltung in Mietwohnungen ist ? Bei mir im Mietvertrag steht Hunde u. Katzen verboten.Aber ich habe gehört dieses ist nicht mehr zulässig.
 
  #2
Alt 24.08.2008, 21:32
kilometerfresser
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Das hab ich grad gefunden.Ist aber schon etwas älter.

Generell gibt es nach neuem, geändetem Mietgesetzt kein Verbot für die Haltung von Tieren - so auch Hunden und Katzen.
Voraussetzung ist: der Hund passt zur Wohnungsgröße (z.B. kein Bernhardiner in einer 1 ZKB) und belästigt (z.B. durch ständiges Bellen) keine Nachbarn.
Der Vermieter darf das NICHT verbieten - selbst entsprechende Klauseln im MV sind UNWIRKSAM !!!
Man sollte jedoch bedenken, dass es immer Ärger geben kann.
Ich würde den VM schriftlich darauf aufmerksam machen und ankündigen, dass Du ein Haustier (was auch immer) halten möchtest.
Allerdings kann der VM dann entsprechende Versicherungen (Tierhaftpflicht) verlangen und Du musst für alle etwaigen Schäden, die durch das Tier entstanden sind beheben bzw. dafür aufkommen.
Ein Tierhaltungsverbot würde in Deine Bedürfnisse und Deine freie Entfaltung eingreifen - aus diesem Grund wurden diese "Auflagen" aus Mietverträgen abgeschafft bzw. sind generell unabhängig davon wann der MV geschlossen wurde unwirksam.
Viele Vermieter wissen das - machens trotzdem - keine Sorge - unternehmen oder gar verlangen, dass das Tier wieder wegkommt kann er nicht !!!
Keine Sorge wegen einer Kündigung: DAS ist kein Kündigungsgrund - es würde von JEDEM Gericht abgeschmettert - da müsstest Du Dir schon viel mehr (z.B. Nichtzahlung der Miete, schwere Schäden in der Wohnung oder eben dauerhafte Belästigung durch das Tier) zu Schulden kommen lassen !!
 
  #3
Alt 24.08.2008, 21:38
Hundeforum Fan
 
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Beiträge im Hundeforum: 2.164
Kleintiere ( Hamster, Kaninchen u.ä.) sind immer erlaubt.
Andere kleine Haustiere (Katzen, kleine Hunde) meist auch. Vorausgesetzt es geht keine Störung Dritter von ihnen aus und keine Beeinträchtigung der Mietsache.
Ein Hund von der Größe von Tysson bedarf meines Wissens der Genehmigung des Vermieters. Außer im Haus leben schon größere Hunde.

Lies dir doch das mal durch.
[url]http://www.mhmmuenchen.de/mieterhelfenmietern-pic/mieterhelfenmietern-merblaetter/Tierhaltung.pdf[/url]
Arwen ist offline  
  #4
Alt 24.08.2008, 21:51
kilometerfresser
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Ja danke, hab ich reingeschaut.Das ist von Januar 2007.Nach meiner Meinung hat sich das Gesetz geändert.
 
  #5
Alt 24.08.2008, 23:02
mecss
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Das einzig aktuelle Urteil, was ich gefunden habe ist dies Bundesgerichtshof...

i.d.S. mecss
 
  #6
Alt 25.08.2008, 05:17
DirkH
Gast
 
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Habe dies gefunden:

---
Da immer mehr Mieter sich ein Haustier zulegen wollen, egal ob Hund oder Katze, stellt sich immer öfter die Frage, ob dies zulässig ist. Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da der Gesetzgeber zu dieser Thematik sich in Schweigen hüllt. Es ist also der Mietvertrag ausschlaggebend. Ist im Mietvertrag ausdrücklich geregelt, dass Tiere erlaubt sind, stellt dies im allgemeinen kein Problem dar, es sei denn es kommen besondere Exoten ins Haus, wie Schlangen oder ähnliches. Ist die Tierhaltung verboten so ist auch das eindeutig, es sei denn es handelt sich um eine generelles Verbot, solche Klauseln sind unwirksam. Der Vermieter kann aber auch verlangen, dass er einer Anschaffung zustimmen darf, hierbei trifft ihn jedoch ein Willkürverbot.
---

Würde Dir empfehlen mal da: Haustierhaltung - Deutsche Anwaltshotline - Mietrecht zu schauen oder ggf. dort anzurufen, ist besser als wenn Du Lotto spielst.
 
  #7
Alt 25.08.2008, 07:37
Hundeforum Fan
 
Benutzerbild von Arwen
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge im Hundeforum: 2.164
Ich würde mich auch ganz schnell rechtsgültig informieren.
Es wäre für Tysson furchtbar, wenn er schon wieder aus seiner Familie gerissen würde.
Arwen ist offline  
  #8
Alt 25.08.2008, 10:54
kilometerfresser
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Nee, keine Angst.Dann such ich mir ne andere Wohnung oder ziehe zu Andrea.Da ist Hundehaltung erlaubt.Außerdem ist Tysson auf dem Papier Andreas Hund ( ach was bin ich doch für ein Schlitzohr) . Und Besuch darf man mir nicht verbieten.
 
  #9
Alt 25.08.2008, 11:30
Peanuts
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Benutzerbild von Peanuts
 
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Zitat:
Zitat von kilometerfresser Beitrag anzeigen
Außerdem ist Tysson auf dem Papier Andreas Hund ( ach was bin ich doch für ein Schlitzohr) . Und Besuch darf man mir nicht verbieten.
hihihi! Dann kann doch erst mal nix passieren. Wenn Shela bei dir geduldet wurde, dann können die Mitmieter ja gegen Tysson auch nix einwenden.
 
  #10
Alt 22.01.2011, 23:04
Hundeforum Fan
 
Benutzerbild von Nazgul
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge im Hundeforum: 96
Hundehaltungsgesetz ???

Mal ne blöde Frage: Gibt es so was wie ein Hundehaltungsgesetz überhaupt?
Nazgul ist offline  
 

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