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--- Da immer mehr Mieter sich ein Haustier zulegen wollen, egal ob Hund oder Katze, stellt sich immer öfter die Frage, ob dies zulässig ist. Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da der Gesetzgeber zu dieser Thematik sich in Schweigen hüllt. Es ist also der Mietvertrag ausschlaggebend. Ist im Mietvertrag ausdrücklich geregelt, dass Tiere erlaubt sind, stellt dies im allgemeinen kein Problem dar, es sei denn es kommen besondere Exoten ins Haus, wie Schlangen oder ähnliches. Ist die Tierhaltung verboten so ist auch das eindeutig, es sei denn es handelt sich um eine generelles Verbot, solche Klauseln sind unwirksam. Der Vermieter kann aber auch verlangen, dass er einer Anschaffung zustimmen darf, hierbei trifft ihn jedoch ein Willkürverbot. --- Würde Dir empfehlen mal da: Haustierhaltung - Deutsche Anwaltshotline - Mietrecht zu schauen oder ggf. dort anzurufen, ist besser als wenn Du Lotto spielst. |
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