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Rotweiler und Rotweiler-Mischlinge in Hessen gefährliche Hunde
Die Gefahrenhundeverordnung hat sich mit dem Jahr 2009 in Hessen geändert.
Mit Jahresbeginn sind nun Rotweiler und Rotweilermischlinge gefährliche Hunde. Neu angeschaffte oder geborene Hunde dürfen nun nur noch mit Zustimmung des zuständigen Ordnungsamtes gehalten und geführt werden. Der Hundehalter muss ein Sachkundenachweis erbringen. Bereits gehaltene Tiere müssen bis Juni gemeldet werden.
Insgesamt gelten folgende Hunderassen als vermutlich gefährlich:
Pitbull-Terrier,
Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier,
American Bulldog,
Dogo Argentino,
Fila Brasileiro,
Kangal,
Kaukasischer Owtscharka
Rottweiler
Aus der Liste der gefährlichen Hunde wurden gestrichen:
Mastiff,
Mastino Napoletano
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